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SvZ Net 2009
Studien von Zeitfragen

Hamilton



Federalist Papers

An das Volk des Staates New York

Artikel Nr. 19

(Über die Schwäche des Deutschen Reiches)


  Die Beispiele antiker Bündnisse, die ich in meinem letzten Artikel angeführt habe, sind keineswegs erschöpfend, was lehrreiche praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet angeht. Es gibt auch heute Einrichtungen, die auf ähnlichen Prinzipien aufbauen und eingehende Berücksichtigung verdienen. Die erste dieser Art, die sich dafür anbietet, ist das Deutsche Reich.

 In den ersten nachchristlichen Jahrhunderten lebten in Deutschland sieben verschiedene Nationen, die kein gemeinsames Oberhaupt hatten. Eine dieser Nationen, die der Franken, errichtete nach ihrem Sieg über die Gallier das Königreich, das nach ihr benannt wurde. 

 Im neunten Jahrhundert führte Karl der Große, ihr kriegerischer Monarch, seine siegreichen Truppen in alle Himmelsrichtungen, und Deutschland wurde zu einem Teil seines riesigen Herrschaftsgebiets. Nach dessen Aufteilung, die unter den Söhnen Karls des Großen stattfand, wurde dieser Teil ein separates, unabhängiges Reich. Karl der Große und seine unmittelbaren Nachkommen genossen die Wirklichkeit kaiserlicher Macht ebenso wie deren Insignien und Würde.

 Aber die Hauptvasallen, deren Lehen erblich geworden waren und die den Reichstag bildeten, den Karl der Große nicht abgeschafft hatte, warfen nach und nach das Joch ab und gelangten zu souveräner Rechtsprechung und Unabhängigkeit. Die kaiserliche Gewalt reichte nicht aus, um derart mächtige Abhängige in Schranken zu halten oder die Einheit und den Frieden des Reichs zu wahren. Die heftigsten Privatfehden, begleitet von allem nur vorstellbaren Elend, wurden zwischen den verschiedenen Fürsten und Staaten ausgefochten. Die kaiserliche Autorität, unfähig, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, verfiel Schritt für Schritt, bis sie nahezu gänzlich in der Anarchie erlosch, die das lange Intervall zwischen dem Tod des letzten Stauferkaisers und der Thronbesteigung des ersten Kaisers der Habsburger Linie[66] bestimmte. Im elften Jahrhundert genossen die Kaiser volle Souveränität; im fünfzehnten besaßen sie kaum mehr als die Symbole und die äußeren Zeichen der Macht.

 Aus diesem Feudalsystem, das selbst bereits viele der charakteristischen Züge eines Bündnisses trägt, ist das föderative System erwachsen, das das Deutsche Reich konstituiert. Seine Machtbefugnisse sind einem Reichstag übertragen, der alle Mitglieder des Bündnisses vertritt, außerdem dem Kaiser, der die Exekutivgewalt innehat und den Beschlüssen des Reichstags gegenüber das Vetorecht ausüben kann, und schließlich dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat, zwei Gerichtshöfen, die in solchen Streitfragen die oberste Rechtsprechung innehaben, die das Reich betreffen oder zwischen seinen Mitgliedern ausgetragen werden.

 Der Reichstag hat die Macht, dem Reich Gesetze zu geben, über Krieg und Frieden zu entscheiden, Allianzen zu schließen, Kontingente an Truppen und Geld festzulegen, Festungsanlagen zu errichten, das Münzwesen zu regeln, neue Mitglieder aufzunehmen und ungehorsame Mitglieder mit dem Reichsbann zu belegen, durch den die jeweilige Partei ihrer souveränen Rechte entkleidet wird und ihren Besitz verwirkt. Den Mitgliedern des Bündnisses ist es ausdrücklich untersagt, Verträgen beizutreten, die für das Reich nachteilig sind. Genausowenig ist es ihnen gestattet, ohne Zustimmung des Kaisers und des Reichstags im wechselseitigen Verkehr Tribute und Zölle zu erheben, den Geldwert zu ändern, einander Unrecht zu tun oder den Störern des öffentlichen Friedens Hilfe oder Zuflucht zu gewähren. Wer eine dieser Vorschriften verletzt, fällt unter den Reichsbann. Mitglieder des Reichstags sind als solche grundsätzlich der Gerichtsbarkeit des Kaisers und des Reichstags unterworfen. In ihrer Eigenschaft als Privatpersonen unterliegen sie dagegen der des Reichshofrats und des Reichskammergerichts.

 Der Kaiser genießt zahlreiche Vorrechte. Die wichtigsten davon sind: sein Exklusivrecht, dem Reichstag Vorschläge zu unterbreiten, sein Veto gegen Beschlüsse des Reichstags einzulegen, Botschafter zu ernennen, Würden und Titel zu verleihen, vakante Kurfürstentümer zu besetzen, Universitäten zu gründen, Privilegien zu gewähren, sofern sie für die Länder des Reichs keine Nachteile mit sich bringen, die öffentlichen Abgaben zu erheben und zu verwenden und allgemein über die öffentliche Sicherheit zu wachen. In bestimmten Fällen konstituiert sich zu seiner Unterstützung ein Rat der Kurfürsten. In seiner Eigenschaft als Kaiser besitzt er innerhalb des Reichsgebietes kein Land, noch bezieht er irgendwelche Einkünfte zu seinem Unterhalt. Die Einkünfte und Ländereien aber, über die er anderweitig verfugt, machen ihn zu einem der mächtigsten Fürsten in Europa.

 Eine derartige Fülle verfassungsmäßiger Befugnisse, wie sie den Vertretern und dem Oberhaupt dieses Bündnisses zukommen, könnte vermuten lassen, daß es sich hier um eine Ausnahme handeln muß, was den allgemeinen Charakter solcher und verwandter Systeme angeht. Nichts trifft weniger zu als dieses. Das grundlegende Prinzip, auf dem das Deutsche Reich fußt, nämlich daß es eine Gemeinschaft von Souveränen ist, daß sein Reichstag eine Vertretung von Souveränen darstellt und daß sich die Gesetze an Souveräne richten, macht dieses Reich zu einem kraftlosen Körper, der unfähig ist, seine eigenen Glieder zu dirigieren. So ist er wehrlos gegen Gefahren von außen und zugleich unaufhörlich von inneren Gärungsprozessen erschüttert.

 Die Geschichte Deutschlands ist eine Geschichte von Kriegen zwischen dem Kaiser und den Fürsten und Ländern, von Kriegen der Fürsten und Länder untereinander, von Maßlosigkeit der Starken und Unterdrückung der Schwachen und von Einmischungen und Intrigen des Auslands. Ersuchen um Truppen und Geld wurden mißachtet oder man hat ihnen nur teilweise entsprochen; die Versuche, sie zu erzwingen, endeten alle erfolglos oder waren von Gemetzeln und Verwüstungen begleitet, unter denen Schuldige und Unschuldige gleichermaßen zu leiden hatten. Es herrschten allgemein Torheit, Verwirrung und Elend.

 Im sechzehnten Jahrhundert war der Kaiser mit einem Teil des Reichs auf seiner Seite in Auseinandersetzungen mit den anderen Fürsten und Ländern verwickelt. In einem dieser Konflikte wurde der Kaiser selbst in die Flucht geschlagen und wäre beinahe in die Gefangenschaft des Kurfürsten von Sachsen geraten.[67] Der verstorbene König von Preußen führte mehr als einmal gegen seinen kaiserlichen Souverän Krieg und blieb ihm gegenüber in der Regel siegreich.[68] Streitigkeiten und Kriege zwischen den Gliedern des Reichs waren so verbreitet, daß die Annalen der deutschen Geschichte voll sind mit Schilderungen des blutigen Geschehens. Vor dem Westfälischen Frieden wurde Deutschland von einem dreißigjährigen Krieg verwüstet, in dem sich der Kaiser mit einer Hälfte des Reichs auf der einen und Schweden mit der anderen Hälfte auf der Gegenseite befand. Der Frieden wurde schließlich von fremden Mächten ausgehandelt und diktiert. Der Friedensvertrag, bei dem fremde Mächte Vertragspartner sind, wurde zu einem grundlegenden Teil der deutschen Verfassung.[69]

 Auch wenn die Nation aufgrund irgendeiner Notlage einmal stärker geeint ist, weil sie sich verteidigen muß, ist ihre Lage immer noch bedauernswert. Bevor irgendwelche militärischen Vorbereitungen unternommen werden können, müssen wegen der Rivalität, dem Stolz, der Meinungsverschiedenheiten und der widerstreitenden Ansprüche der souveränen Körperschaften so viele ermüdende Diskussionen vorausgehen , daß der Feind bereits im Land ist, ehe der Reichstag seine Vorkehrungen treffen kann. Und ehe die konföderierten Truppen dazu imstande sind, sich dem Feind zu stellen, hat sich der bereits ins Winterquartier zurückgezogen.

 Das kleine Corps nationaler Truppen, von dem man meint, daß es in Friedenszeiten genügt, wird nur unzureichend aufrechterhalten, ist schlecht bezahlt, von Lokalpatriotismus infiziert und wird mittels unregelmäßiger und falsch bemessener Beiträge unterhalten.

 Weil es nicht möglich war, unter diesen souveränen Untertanen die Ordnung aufrechtzuerhalten und Gerechtigkeit zu üben, unternahm man das Experiment, das Reich in neun oder zehn Kreise oder Bezirke aufzuteilen.

 Man gab ihnen eine entsprechende innere Organisation und beauftragte sie, die Einhaltung der Gesetze bei pflichtvergessenen und ungehorsamen Mitgliedern mit militärischen Mitteln durchzusetzen. Dieses Experiment hat dazu beigetragen, den grundlegenden Mangel der Verfassung noch deutlicher zu offenbaren. Jeder Kreis liefert im Miniaturmaßstab ein Abbild der Deformationen, die diese politische Mißgeburt im Großen aufweist. Entweder erfüllen die Kreise ihren Auftrag überhaupt nicht oder sie tun es unter Einschluß aller Verwüstungen und Blutbäder des Bürgerkrieges. Manchmal versäumen es ganze Kreise, ihren Pflichten nachzukommen; dann vergrößern sie das Übel noch, zu dessen Behebung sie eigentlich eingerichtet worden waren.

 Wir können uns über dieses System militärischen Zwangs mit Hilfe eines Beispiels, das Thuanus[70] anführt, ein Urteil bilden. In Donauwörth, einer freien und kaiserlichen Stadt im Kreis Schwaben, genoß der Abbé de St. Croix gewisse Vorrechte, die ihm allein vorbehalten waren. Als er diese bei irgendeiner öffentlichen Gelegenheit wahrnahm, verübte die Bevölkerung der Stadt Gewalttaten gegen ihn. Die Folge war, daß die Stadt mit dem Reichsbann belegt wurde und der Herzog von Bayern[71], obwohl er einem anderen Kreis vorstand, den Auftrag erhielt, den Bann durchzuführen. Bald erschien er mit einem Corps von 10000 Mann vor den Toren der Stadt und benützte, wie er es heimlich von Anfang an vorhatte, die günstige Gelegenheit dazu, einen längst veralteten Gebietsanspruch wiederzubeleben. Unter dem Vorwand nämlich, daß diese Stadt vom Territorium seiner Ahnen abgetrennt worden sei, nahm er in seinem eigenen Namen von ihr Besitz, entwaffnete und bestrafte ihre Einwohner und verleibte sie seinem Herrschaftsgebiet wieder ein.

 Man könnte vielleicht fragen, was dieses unzusammenhängende Gebilde so lange davor bewahrt hat, gänzlich in Stücke zu brechen. Die Antwort liegt auf der Hand: die Schwäche der meisten seiner Mitglieder, die nicht bereit sind, sich der Gnade fremder Mächte auszuliefern, und die Schwäche der meisten seiner bedeutendsten Mitglieder, verglichen mit den furchtbaren Mächten überall um sie herum. Zudem spielen das große Gewicht und der Einfluß, die der Kaiser aus seinen separaten Erbländern bezieht, eine entscheidende Rolle, sowie sein Interesse an der Erhaltung eines Systems, mit dem sein Familienstolz verbunden ist und das ihn zum ersten Fürsten Europas macht. Diese Gründe sind dafür verantwortlich, daß eine schwache unsichere Union erhalten bleibt, während die zentrifugalen Kräfte, die dem Wesen der Souveränität eigen sind und die sich mit der Zeit fortlaufend verstärken, jede auf eine wirkliche Konsolidierung gerichtete Reform verhindern. Selbst wenn dieses Hindernis überwunden werden könnte, wäre es doch kaum vorstellbar, daß die Nachbarmächte eine Revolution zulassen würden, die dem Reich die Stärke und den Vorrang verschafften, die ihm tatsächlich auch zukommen. (Hervorhebung durch die Redaktion.) Fremde Nationen haben sich seit langem an den Veränderungen in diesem Land interessiert gezeigt, und sie haben bei verschiedenen Gelegenheiten erkennen lassen, daß sie eine Politik betreiben, die seine innere Anarchie und Schwäche nur fördert.

 Wenn es eines etwas deutlicheren Beispiels bedarf, so sollte man sein Augenmerk auf Polen als einer Regierung über lokale Souveräne richten. Es gibt keinen eindrucksvolleren Beweis für die Mißstände, die aus solchen Einrichtungen erwachsen. Gleichermaßen unfähig, sich selbst zu regieren und sich selbst zu verteidigen, war Polen lange Zeit von der Gnade seiner mächtigen Nachbarn abhängig. Diese besaßen vor kurzem sogar die Gnade, es von einem Drittel seiner Bevölkerung und seines Gebiets zu entlasten.[72]

 Die Verbindung zwischen den Schweizer Kantonen ist kaum als Bündnis zu bezeichnen, obwohl die Schweiz manchmal als ein Beispiel für die Stabilität solcher Einrichtungen angeführt wird. Die Kantone haben keinen gemeinsamen Staatsschatz, sogar im Krieg kein gemeinsames Heer, keine gemeinsame Währung, keine gemeinsame Rechtsprechung, noch irgendein anderes gemeinsames Merkmal der Souveränität.

 Was sie zusammenhält, ist die Besonderheit ihrer geographischen Lage, ihre individuelle Schwäche und Bedeutungslosigkeit und ihre Furcht vor mächtigen Nachbarn, von denen einer früher ihr Herr war.[73] Weitere Gründe für ihren Zusammenhalt sind, daß es innerhalb eines Volks mit solch einfachen und einheitlichen Sitten wenig Anlaß für Streitigkeiten gibt, ihr gemeinsames Interesse an den von ihnen abhängigen Besitzungen, ihr Angewiesensein auf ihre wechselseitige Hilfe zur Unterdrückung von Aufständen und Rebellionen - eine Hilfe, die ausdrücklich ausbedungen und oftmals angefordert und gewährt wurde -, und schließlich, daß sie eine geregelte und dauerhafte Vorkehrung benötigen, um Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kantonen beilegen zu können. Diese Vorkehrung besteht darin, daß jede der Parteien, die miteinander im Streit liegen, vier Richter aus den neutralen Kantonen auswählen soll, die im Fall der Nichtübereinstimmung einen Schiedsrichter ernennen. Dieses Tribunal verkündet, durch einen Eid zur Unparteilichkeit verpflichtet, ein definitives Urteil, an dessen Vollstreckung alle Kantone gebunden sind. Die Tauglichkeit dieser Regelung läßt sich aus einer Klausel des Vertrags ersehen, den sie 1683 mit Victor Amadeus von Savoyen geschlossen haben. In ihr verpflichtet sich letzterer, als Vermittler in Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kantonen aufzutreten und, falls nötig, Gewalt gegen die sich widersetzende Partei anzuwenden.

 So weit die Besonderheit ihres Falles einen Vergleich der Schweizer Kantone mit den Vereinigten Staaten zuläßt, bestätigt er das Prinzip, dem hier Geltung verschafft werden soll. Wie leistungsfähig die Schweizer Union im Normalfall auch gewesen sein mag - in dem Moment, als eine Differenz auftrat , die ihre Stärke auf die Probe stellte, versagte sie. Man kann sagen, daß die Kontroversen zum Thema Religion, die in drei Fällen gewalttätige und blutige Streitigkeiten entfesselt haben,[74] den Bund tatsächlich aufgelöst haben. Die protestantischen und die katholischen Kantone haben seitdem getrennte Landtage, die alle wesentlichen Belange regeln und dem allgemeinen Landtag kaum mehr zu tun übrig lassen, als sich um die gemeinsamen Bürgschaften zu kümmern.

 Die Trennung der Kantone hatte noch eine andere beachtenswerte Folge. Sie führte zu einander entgegengesetzten Allianzen mit fremden Mächten: Bern, der Anführer der protestantischen Assoziation, verbündete sich mit den Niederlanden, und Luzern, der Führer der katholischen Assoziation, mit Frankreich.


Publius (Madison - mit Hamilton) 


[66]Der letzte Staufenkasier war Konrad IV: (1228-1254), der erste Habsburger Rudolf I. (1218-1291); das Interregnum dauerte von 1254-1273.

[67]Als Gegner der lutherischen Reformation hatte Kaiser Karl V. (1500 -1558) den protestantischen Teil des Reiches gegen sich. 1551 entfesselte sein früherer Bündnispartner Moritz von Sachsen (1521-1553) den deutschen Fürstenaufstand und zwang den Kaiser zur Flucht nach Villach.

[68]Friedrich der Große (1712-1786) besiegte den Habsburger Joseph II. im Siebenjährigen Krieg (1756-1763) und vereitelte durch den bayerischen Erbfolgekrieg (1778/79) und Gründung des deutschen Fürstenbundes (1785) habsburgische Expansionspläne in Süddeutschland.

[69]Der Westfälische Frieden von 1648 wurde mit Frankreich und Schweden ausgehandelt. Im Friedensvertrag vereinbarte verfassungsrechtliche Bestimmungen waren z.B. das „Ius foederationis“, das Recht der Reichsstände, Bündnisse einzugehen, sofern sie sich nicht gegen Kaiser und Reich richteten; außerdem die Bindung von Rechten des Kaisers an die Zustimmung des Reichstages.

[70]Gemeint ist Jacques-Auguste de Thou mit seiner « Histoire universelle de Jacques-Auguste de Thou depuis 1543 jusqu`en 1607, traduite sur l`edition Latine de Londres (in der Basler Ausgabe von 1742 in : X, S. 195-197).

[71]Maximilian von Bayern (1573-1651) war der Vollstrecker der Reichsacht. Die beschriebene Auseinandersetzung fand 1607 statt.

[72]Die erste Teilung Polens.

[73]Gemeint sind die Habsburger, deren Macht im Gebiet der Schweiz gebrochen wurde, als die Eidgenossenschaft 1415 den Aargau eroberte.

[74]Die religiösen Auseinandersetzungen entluden sich 1531 in der Schlacht bei Kappel (Gewährung der Konfessionsfreiheit), 1656 im 1. Villmerger Krieg (Sieg der Katholiken) und 1712 im 2. Villmerger Krieg (Sieg der Protestanten).